Der Präsident
Seit dem 7. Juli 1999 ist
Christian Weber Präsident der Bremischen Bürgerschaft.
Zum Präsidenten
Die Abgeordneten
Die Bürgerschaft (Landtag) besteht aus 68 Bremer und 15 Bremerhavener Vertreterinnen und Vertretern.
Zu den Abgeordneten
Arbeitsweise der Bremischen Bürgerschaft in der 18. LP
Beschlossen in der 3. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag)
am 6. Juli 2011.
Sitzordnung
Die Sitzordnung im Plenarsaal finden Sie hier
Parlament

In Bremen heißt der Landtag Bremische Bürgerschaft und die Regierung Senat. Von den 83 Abgeordneten kommen 68 aus der Stadt Bremen und 15 aus der Seestadt Bremerhaven. Das Parlament wählt die Mitglieder des Senats, kontrolliert die vollziehende Gewalt ebenso wie die Einnahmen und Ausgaben des Landes. Es beschließt Gesetze und den Landeshaushalt, debattiert Anträge und Anfragen, die in der Regel von Fraktionen eingebracht werden, sowie Mitteilungen des Senats. Die Bürgerschaft ist auch das Stadtparlament Bremens und ein wesentlicher Teile der politischen Willensbildung im Zwei-Städte-Staat.
In der bremischen Landesverfassung ist Ausdrücklich die Rolle der Opposition festgeschrieben. In Artikel 78 heißt es: "Oppositionsfraktionen haben das Recht auf politische Chancengleichheit sowie Anspruch auf eine zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben erforderliche Ausstattung."



