Handbuch (Personalien) der Bremischen Bürgerschaft 18. LP

zum Download des Handbuchs

Sitzordnung

Die Sitzordnung im Plenarsaal finden sie hier

Abgeordnete & Termine

zum Download des Sitzplans

Rechte und Pflichten

Die Rechte und Pflichten, das Mandat und die Entschädigung eines Abgeordneten sind im Bremischen Abgeordnetengesetz festgelegt.

Zum Bremischen Abgeordnetengesetz

Abgeordnete

Illustration für den Bereich Abgeordnete

Artikel 83 der Bremer Landesverfassung beinhaltet die Stellung der Abgeordneten: Die Mitglieder der Bürgerschaft sind Vertreter der ganzen bremischen Bevölkerung. Sie sind verpflichtet, die Gesetze zu beachten, und haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Freien Hansestadt Bremen. Im übrigen sind sie nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Sie sind verpflichtet, alle ihnen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Bürgerschaft bekanntwerdenden vertraulichen Schriftstücke, Drucksachen, Verhandlungen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse sowie der Behörden geheimzuhalten.